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Kinder Elektro-ATV 1200W

Das Kinder Elektro-ATV mit 1200 Watt Leistung ist die ideale Wahl für junge Offroad-Fans, die echtes Quad-Feeling erleben möchten – sicher, leise und umweltfreundlich. Ausgestattet mit einem kraftvollen Elektromotor, robuster Technik und einstellbarer Geschwindigkeit bietet dieses Mini-ATV maximalen Fahrspaß bei voller Kontrolle.

Motor Maximale Motorleistung: 1200 W. Nennmotorleistung: 800 W.
Batterien 12Ah/12V – 3 Stück
Höchstgeschwindigkeit 25 km/h; 30 km/h
Kilometerstand 20 km-30 km
Bremssystem Scheibenbremsen vorne und hinten
Reifen 6
Gewicht 45 kg
Tragfähigkeit 80
Ladezeit 6-8 Stunden
Weitere Informationen Geeignet für Kinder von 3 bis 8 Jahren. Antriebssystem: Kette. Rückwärtsgang. Elektrostarter. Es gibt 3 Geschwindigkeitsmodi. ATVs sind nur für den OFFROAD-Einsatz bestimmt, sind nicht zugelassen und nicht für die Fahrt auf dem nationalen Straßennetz vorgesehen! Das Unternehmen hat beschlossen, keine ATVs und Dirtbikes für die Fahrt auf dem nationalen Straßennetz bereitzustellen. Diese können auch gemäß Verordnung I.45 Art.1 (4) 3 verwendet werden.

590,00 

Beschreibung

Das Kinder Elektro-ATV mit 1200 Watt Leistung ist die ideale Wahl für junge Offroad-Fans, die echtes Quad-Feeling erleben möchten – sicher, leise und umweltfreundlich. Ausgestattet mit einem kraftvollen Elektromotor, robuster Technik und einstellbarer Geschwindigkeit bietet dieses Mini-ATV maximalen Fahrspaß bei voller Kontrolle.

Motor Maximale Motorleistung: 1200 W. Nennmotorleistung: 800 W.
Batterien 12Ah/12V – 3 Stück
Höchstgeschwindigkeit 25 km/h; 30 km/h
Kilometerstand 20 km-30 km
Bremssystem Scheibenbremsen vorne und hinten
Reifen 6
Gewicht 45 kg
Tragfähigkeit 80
Ladezeit 6-8 Stunden
Weitere Informationen Geeignet für Kinder von 3 bis 8 Jahren. Antriebssystem: Kette. Rückwärtsgang. Elektrostarter. Es gibt 3 Geschwindigkeitsmodi. ATVs sind nur für den OFFROAD-Einsatz bestimmt, sind nicht zugelassen und nicht für die Fahrt auf dem nationalen Straßennetz vorgesehen! Das Unternehmen hat beschlossen, keine ATVs und Dirtbikes für die Fahrt auf dem nationalen Straßennetz bereitzustellen. Diese können auch gemäß Verordnung I.45 Art.1 (4) 3 verwendet werden.