Mietbedingungen / Nutzungsbedingungen
für die Vermietung von E-Scootern
Scootseeing e.U.
Parkring 12A
1010 Wien
Österreich
Website: www.scootseeing.at
E-Mail: office@scootseeing.at
Telefon: +43 677 63101520
1. Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über E-Scooter zwischen Scootseeing e.U. (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“).
Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Mieter diese Bedingungen an.
2. Mindestalter
Die Nutzung der Scooter ist ab einem Mindestalter von 16 Jahren erlaubt.
Ein Führerschein ist für die Nutzung der angebotenen Fahrzeuge nicht erforderlich, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
Der Vermieter ist berechtigt, einen gültigen Lichtbildausweis zur Altersüberprüfung zu verlangen.
3. Sicherheitsausrüstung
Helme werden vom Vermieter kostenlos zur Verfügung gestellt.
Das Tragen eines Helmes wird dringend empfohlen, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Der Mieter entscheidet eigenverantwortlich über die Nutzung der angebotenen Sicherheitsausrüstung.
4. Übergabe des Fahrzeugs
Der Scooter wird dem Mieter in verkehrssicherem und technisch einwandfreiem Zustand übergeben.
Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Schäden zu überprüfen.
Eventuelle Schäden sind dem Vermieter sofort vor Fahrtbeginn mitzuteilen.
5. Nutzung des Scooters
Der Scooter darf ausschließlich:
vom Mieter selbst
gemäß den geltenden Verkehrsregeln
sorgfältig und verantwortungsbewusst
verwendet werden.
Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:
alle Straßenverkehrsregeln einzuhalten
den Scooter pfleglich zu behandeln
das Fahrzeug nicht an Dritte weiterzugeben.
6. Verbotene Nutzung
Es ist insbesondere untersagt:
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Nutzung durch mehrere Personen (sofern nicht zugelassen)
Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben
unsachgemäße Nutzung oder Überlastung des Fahrzeugs
Nutzung außerhalb des zulässigen Verkehrsbereichs.
7. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer entstehen durch:
unsachgemäße Nutzung
fahrlässiges Verhalten
Verkehrsunfälle
Verlust oder Diebstahl.
Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Dritte entstehen, wenn er diesen die Nutzung des Fahrzeugs ermöglicht.
8. Selbstbehalt bei Schäden
Im Falle eines Schadens am Fahrzeug trägt der Mieter einen Selbstbehalt von bis zu 800 €.
Der Selbstbehalt gilt insbesondere bei:
Unfällen
Beschädigungen am Fahrzeug
unsachgemäßer Nutzung.
Der Vermieter behält sich vor, darüber hinausgehende Schäden geltend zu machen, sofern diese durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden.
9. Diebstahl
Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter unverzüglich:
den Vermieter informieren
Anzeige bei der Polizei erstatten.
Der Mieter haftet für den Schaden, wenn der Diebstahl durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht wurde.
10. Unfälle
Bei einem Unfall verpflichtet sich der Mieter:
sofort den Vermieter zu informieren
bei Personenschäden unverzüglich die Polizei zu verständigen
keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben.
11. Rückgabe des Scooters
Der Scooter ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten entstehen.
Der Scooter ist im selben Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde (normale Abnutzung ausgenommen).
12. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
13. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Mietvertrages erhoben werden, dienen ausschließlich der Vertragsabwicklung.
Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf
www.scootseeing.at.
14. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist Wien, soweit gesetzlich zulässig.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.