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Mietbedingungen / Nutzungsbedingungen

für die Vermietung von E-Scootern

Scootseeing e.U.
Parkring 12A
1010 Wien
Österreich

Website: www.scootseeing.at
E-Mail: office@scootseeing.at
Telefon: +43 677 63101520


1. Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über E-Scooter zwischen Scootseeing e.U. (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Mieter“).

Mit Unterzeichnung des Mietvertrages erkennt der Mieter diese Bedingungen an.


2. Mindestalter

Die Nutzung der Scooter ist ab einem Mindestalter von 16 Jahren erlaubt.

Ein Führerschein ist für die Nutzung der angebotenen Fahrzeuge nicht erforderlich, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Der Vermieter ist berechtigt, einen gültigen Lichtbildausweis zur Altersüberprüfung zu verlangen.


3. Sicherheitsausrüstung

Helme werden vom Vermieter kostenlos zur Verfügung gestellt.

Das Tragen eines Helmes wird dringend empfohlen, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Der Mieter entscheidet eigenverantwortlich über die Nutzung der angebotenen Sicherheitsausrüstung.


4. Übergabe des Fahrzeugs

Der Scooter wird dem Mieter in verkehrssicherem und technisch einwandfreiem Zustand übergeben.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Schäden zu überprüfen.

Eventuelle Schäden sind dem Vermieter sofort vor Fahrtbeginn mitzuteilen.


5. Nutzung des Scooters

Der Scooter darf ausschließlich:

  • vom Mieter selbst

  • gemäß den geltenden Verkehrsregeln

  • sorgfältig und verantwortungsbewusst

verwendet werden.

Der Mieter verpflichtet sich insbesondere:

  • alle Straßenverkehrsregeln einzuhalten

  • den Scooter pfleglich zu behandeln

  • das Fahrzeug nicht an Dritte weiterzugeben.


6. Verbotene Nutzung

Es ist insbesondere untersagt:

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

  • Nutzung durch mehrere Personen (sofern nicht zugelassen)

  • Teilnahme an Rennen oder Wettbewerben

  • unsachgemäße Nutzung oder Überlastung des Fahrzeugs

  • Nutzung außerhalb des zulässigen Verkehrsbereichs.


7. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden, die während der Mietdauer entstehen durch:

  • unsachgemäße Nutzung

  • fahrlässiges Verhalten

  • Verkehrsunfälle

  • Verlust oder Diebstahl.

Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Dritte entstehen, wenn er diesen die Nutzung des Fahrzeugs ermöglicht.


8. Selbstbehalt bei Schäden

Im Falle eines Schadens am Fahrzeug trägt der Mieter einen Selbstbehalt von bis zu 800 €.

Der Selbstbehalt gilt insbesondere bei:

  • Unfällen

  • Beschädigungen am Fahrzeug

  • unsachgemäßer Nutzung.

Der Vermieter behält sich vor, darüber hinausgehende Schäden geltend zu machen, sofern diese durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden.


9. Diebstahl

Im Falle eines Diebstahls muss der Mieter unverzüglich:

  1. den Vermieter informieren

  2. Anzeige bei der Polizei erstatten.

Der Mieter haftet für den Schaden, wenn der Diebstahl durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht wurde.


10. Unfälle

Bei einem Unfall verpflichtet sich der Mieter:

  • sofort den Vermieter zu informieren

  • bei Personenschäden unverzüglich die Polizei zu verständigen

  • keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Dritten abzugeben.


11. Rückgabe des Scooters

Der Scooter ist zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

Bei verspäteter Rückgabe können zusätzliche Mietkosten entstehen.

Der Scooter ist im selben Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde (normale Abnutzung ausgenommen).


12. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen zurückzuführen sind.

Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


13. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die im Rahmen des Mietvertrages erhoben werden, dienen ausschließlich der Vertragsabwicklung.

Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf
www.scootseeing.at.


14. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht.

Gerichtsstand ist Wien, soweit gesetzlich zulässig.


15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.