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1. Gegenstand

1.1. Die folgenden Bedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen MieterInnen und scootseeing. e.U., Parkring 12A/5.1, 1010 Wien, als Betreiber von „scootseeing.at“ (nachfolgend als „scootseeing“ genannt).

1.2. scootseeing vermietet City Scooter, E-Scooter und verschiedene Wassersportgeräte an KundenInnen (nachfolgend „MieterInnen“ genannt).

1.3. Die folgenden Bedingungen gelten für den zwischen scootseeing und dem jeweiligen MieterIn geschlossenen Vertrag.

2. MieterInnen

2.1. MieterInnen im Sinne dieser Bedingungen sind natürliche Personen, die fahrberechtigt sind und über eine aufrechte Geschäftsbeziehung mit scootseeing verfügen. Diese Geschäftsbeziehung kommt mit dem erfolgreichen Abschluss des Mietvorgangs zustande.
Über die scootseeing-Website kann der/die MieterIn eine Buchungsanfrage (Angebot) per Telefon an scootseeing senden. Durch die von scootseeing per SMS versandte Bestellbestätigung nimmt scootseeing das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages an.

2.2. Die optionalen Sprachen für den Vertragsschluss sind Deutsch und Englisch.

3. Fahrberechtigung

3.1. Zu Übernahme und Betrieb von scootseeing Mietobjekten  sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die

  • ein Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben;
  • einen Mietvertrag abgeschlossen haben;
  • bei scootseeing keine offenen Forderungen bestehen.

3.2. Es ist allen MieterInnen strikt untersagt, Dritten das Fahren von scootseeing Rollern zu ermöglichen. Im Falle einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich der/die MieterIn zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Schadensselbstbehalts in der Höhe von 400 Euro. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt davon unberührt.

4. Zahlungsbedingungen

4.1. Für die Anmietung eines scootseeing Mietobjekts und ggf. dessen Zubehör oder Zusatzleistungen sind die Gebühren am ersten Tag der jeweiligen Vertragslaufzeit fällig.

4.2. Bei scootseeing kann entweder Bar, mit PayPal, mit Kreditkarte oder via Bank-Überweisung bezahlt werden.

4.3. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.4. scootseeing behält sich in diesem Zusammenhang vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten (Inkassounternehmen).

5. Mietvertrag & Mietzeit

5.1. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald der/die MieterIn das scootseeing Mietobjekt abgeholt hat. Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Vertrages und endet nach der vereinbarten Mietdauer, wenn der/die MieterIn das scootseeing Mietobjekt ordnungsgemäß zurückgebracht hat.

5. Mietvertrag & Mietzeit

5.1. Der Mietvertrag gilt als abgeschlossen, sobald der/die MieterIn das scootseeing Mietobjekt abgeholt hat. Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Vertrages und endet nach der vereinbarten Mietdauer, wenn der/die MieterIn das scootseeing Mietobjekt ordnungsgemäß zurückgebracht hat.

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